Änderung der EU RoHS Richtlinie 2011/65/EU.
Die RoHS-Richtlinie der Europäischen Union regelt unter anderem den Umgang mit Quecksilber in Leuchtmitteln. Im Frühjahr 2022 hat die EU-Kommission die in Anhang III der Richtlinie definierten
Ausnahmen neu geregelt. Wir nennen Ihnen die wichtigsten Fakten für Ihr Lichtgeschäft und bietet Ihnen ein Portfolio zukunftssicherer Lampen- und Leuchten-Alternativen an.
Die RoHS - Änderungen im Überblick
Laut der RoHS-Richtlinie ist der Einsatz von Quecksilber in Leuchtmitteln verboten. Allerdings sieht die Richtlinie Ausnahmen für T5- und T8-Leuchtstofflampen, für Kompaktleuchtstofflampen
mit Stecksockel (CFLni) sowie für HPD-Lampen und für Lampen mit besonderem Zweck (z. B. UV-C) vor. Diese in Anhang III der EU-Verordnung definierten Ausnahmeregelungen wurden geändert.
Entsprechend der geänderten RoHS-Richtlinie dürfen Leuchtstoff- und Kompaktleuchtstofflampen ab 25. Februar 2023 bzw. 25. August 2023 in der Europäischen Union nicht mehr in Verkehr gebracht
werden. Abverkauf und Verwendung gelagerter Restposten sind aber weiterhin möglich. Berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Bedarfsplanung und ordern Sie rechtzeitig zusätzliche Ware.
Die Folgen:
T8 18/36/58 W
nicht tragisch - für fast alle Lampen inkl Tiefkühllampen, gibt es profitablen Ersatz. Egal ob schaltbar, dimmbar oder Sensoren, alles nachrüstbar OHNE "Stemmen"
T5 14/21/28/35 oder 24/29/54/80 W
Auch hier bitten wir vollwertigen Ersatz - mit minimaler Betriebsstörung.
Kompaktlampen verschiedener Bauarten
Ein eher heikles Thema, da der Umbau, oft nicht normkonform erfolgt. Gerne prüfen wir Ihren speziellen Fall.